Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen wird. Sogenannte „Whistleblower“ übernehmen durch ihr loyales Verhalten Verantwortung für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie Respekt und vor allem Schutz vor Benachteiligungen.

Die Koalitionsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung vollzieht diese Umsetzung mit dem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz. Dazu erklärte Justizminister Marco Buschmann: „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.“ Sie verdienten daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können, so der Justizminister.

Wichtigste Ziele des Gesetzentwurfes

· Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen

· Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen

· Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing

· Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können

· Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Bundesjustizminister Buschmann betonte hinsichtlich der Wirkung des Vorhabens: „Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.“

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